Verkehrsverlagerung als Teil der Schweizer Verfassung
Die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene hat in der Schweiz Verfassungsrang. Auslöser war eine Volksinitiative, die im März 1994 von der Schweizer Bevölkerung in einer Volksabstimmung angenommen wurde. Die sogenannte Alpeninitiative ist seitdem in der Schweizer Bundesverfassung verankert.
Die Initiative fordert den Schutz der Alpen und die Verlagerung des Transitverkehrs von der Straße auf die Schiene. Konkret verlangt die Initiative, dass der Verkehr von Lastwagen über 40 Tonnen auf den Transitrouten durch die Alpen auf eine maximale Mauttarifierung begrenzt wird. Zudem sollen die Einnahmen aus dieser Maut ausschließlich für den Ausbau der Schieneninfrastruktur verwendet werden.
Die Alpeninitiative hat zu zahlreichen Maßnahmen zur Verlagerung des Transitverkehrs von der Straße auf die Schiene geführt, darunter der Bau des Lötschberg-Basistunnels und des Gotthard-Basistunnels. Die Initiative hat auch zu einem Bewusstseinswandel in der Schweizer Bevölkerung geführt und den Druck auf die Regierung erhöht, weitere Maßnahmen zum Schutz der Alpen zu ergreifen.
Zentrales Regulierungsmittel für den Straßengüterverkehr ist die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die im Jahr 2001 eingeführt wurde und seitdem zahlreiche Erfolge erzielt hat. Die drei wichtigsten Punkte sind:
1. Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene: Die LSVA hat dazu beigetragen, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, indem sie den Straßengüterverkehr verteuert und die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gestärkt hat.
2. Reduzierung der Umweltbelastung durch den Schwerverkehr, indem der Einsatz von umweltfreundlicheren Fahrzeugen durch die LSVA gefördert wurde.
3. Finanzierung von Infrastrukturprojekten: Die Einnahmen aus der LSVA werden zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten im Bereich des Straßengüterverkehrs eingesetzt, wie z.B. zur Erhaltung und zum Ausbau von Straßen und Brücken. Der Bau von Schieneninfrastruktur (z. B. Lötschberg-Basistunnel, Gotthard-Basistunnel, Ceneri-Basistunnel) wurde mit den Einnahmen aus der LSVA zum Teil querfinanziert.
Die Einnahmen der LSVA hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der befahrenen Kilometer, dem Gewicht des Fahrzeugs und der Emissionsklasse des Motors. Im Jahr 2020 betrug der durchschnittliche Tarif für einen Lastwagen auf Schweizer Straßen etwa 30 Rappen pro Kilometer. In diesem Jahr wurden insgesamt rund 1,47 Milliarden Schweizer Franken (ca. 1,34 Milliarden Euro) durch die LSVA eingenommen.